Das Wichtigste zuerst.

Herzlich willkommen in der Residenz Mirabell Salzburg. Ihre Gesundheit, so wie die unserer Bewohnerinnen und Bewohner, wie auch unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist unser größtes Anliegen.
Bitte beachten Sie unsere Hygienestandards und entsprechenden Regelungen für ein „abständliches" Miteinander.
Der Status „GEIMPFT und/oder GENESEN“ ist leider aufgrund der vielen Erkrankungsfälle in Österreich zur Zeit zu wenig. Daher ersuchen wir alle Besucher*innen und Gäste, das Haus ausschließlich mit aktueller Testung zu betreten.
Es gibt ein paar wichtige Punkte, die immer und überall, zu jeder Zeit, an jedem Tag, in jedem Bereich gelten.
Weiter unten finden Sie dann, aufgeteilt nach Bereichen, die wichtigsten Maßnahmen, die wir laufend treffen bzw. aktualisieren.
Allgemeine Regelungen
- In allen öffentlichen Bereichen der Residenz Mirabell Salzburg ist st eine FFP2-Maske als Mund-Nasen-Schutz (MNS) zu tragen.
- Halten Sie einen Mindestabstand von einem Meter zu anderen Personen ein.
- Bitte schütteln Sie keine Hände und nehmen Sie Abstand von Umarmungen. Wir schenken Ihnen lieber ein Lächeln.
- Wir ersuchen Sie sich regelmäßig die Hände zu waschen und zu desinfizieren.
- „Psst, Psst" ein bekanntes Geräusch! Das geben die Desinfektionsspender von sich, wenn Sie sie betätigen. Diese stehen im Eingangsbereich, vor dem Restaurant und in den öffentlichen Toilettenanlagen für Sie bereit.
Gem. COVID-19-BMV gilt für Besucher/-innen in der Residenz Mirabell Salzburg:
- Alle Besucher*innen und private externe Gesundheitsdienstleister müssen sich an der Rezeption registrieren und den Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr in Form eines gültigen PCR-Tests (nicht älter als 48 Stunden) vorweisen oder einen Antigen-Test vor Ort machen.
- Gerne kann eine beobachtete Testung an unserer Rezeption durchgeführt werden. Bitte bringen Sie hierfür ein eigenes, ungebrauchtes Antigen-Testkit mit.
- Besuch im Apartment ist unter Einhaltung der Hygieneregelungen gestattet, wenn durchgehend eine FFP2-Maske getragen wird.
- Besucherinnen und Besucher ohne einen oben angeführten Nachweis, sowie bei grippalen Symptomen (z.B. Körpertemperatur über 37,5°C, Husten, Halsweh, Atemnot, Durchfall, Erbrechen, etc.) kann ein Zutritt nicht gestattet werden.
- Besucherinnen und Besucher müssen die allgemeinen Regelungen und Hygienevorschriften einhalten (FFP2-Maske, Mindestabstand von 1 Meter, regelmäßige Handdesinfektion).
- Bewohnerinnen und Bewohner, die sich länger im Familienkreis oder in großen Menschenansammlungen (z.B. Einkaufsstraßen) aufhalten, sollten sich bei Rückkehr einem PCR-Test und parallel einem Antigen-Test unterziehen.
Aktuelle Information für Besucherinnen und Besucher des Gesundheits- und Betreuungsbereichs
Für Besucherinnen und Besucher von Angehörigen im Gesundheits-und Betreuungsbereich bis auf weiteres eine Änderung in der eingeschränkten Besuchserlaubnis der Residenz Mirabell Salzburg.
Bitte beachten Sie:
Besuche in den Apartments sowie den Gemeinschaftsräumen des Gesundheits-und Betreuungsbereichs sind derzeit nur mit einem 2G+ Nachweis (geimpft, genesen und PCR-Test [nicht älter als 48 Stunden]) gestattet.
Termine für Besuche sind von Montag bis Freitag von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie vormittags um 10:00 Uhr möglich. Eine telefonische Voranmeldung unter +43 662 8691 0 ist unbedingt erforderlich!
Alle Besucher/-innen und private externe Dienstleister müssen sich an der Rezeption registrieren und gemäß § 11 Abs 2 COVID-19-ÖV den Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr vorweisen.
Als Nachweis gelten:
- Impfpass, Impfkarte oder Ausdruck des elektronischen Impfpasses mit der Bestätigung über den Erhalt der Zweitimpfung eines zugelassenen Impfstoffes gegen SARS-CoV-2
Zusätzlich ist noch ein negativer PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) vorzuweisen.
Besucherinnen und Besucher ohne einen oben angeführten Nachweis, sowie bei grippalen Symptomen (z.B. Körpertemperatur über 37,5°C, Husten, Halsweh, Atemnot, Durchfall, Erbrechen, etc.) kann ein Zutritt nicht gestattet werden.
Wir ersuchen Sie, zum Schutz unserer Bewohnerinnen und Bewohner um Unterstützung bei der Verhinderung einer Ausbreitung des Corona Virus (COVID-19).
- Beim Betreten und Verlassen des Restaurants muss eine FFP2-Maske getragen werden.
- Beim Betreten sind die Hände zu desinfizieren.
- Bei Tisch kann die FFP2-Maske abgenommen werden.
- Derzeit gibt es aus hygienischen Gründen keinen Buffetbetrieb.
- Derzeit sind im Restaurant keine externen Besucher gestattet.
Sehr viele unserer Mitarbeiter/-innen sind geimpft. Geimpfte Mitarbeiter/-innen müssen zusätzlich einmal pro Woche einen PCR-Test vorweisen. Nicht geimpfte Mitarbeiter/-innen müssen sich mehrmals Mal pro Woche einem PCR-Test unterziehen (§5 Abs 3 COVID-19-BMV).
Aktualisiert: 14.10.2022 / 08:30 Uhr
Aktuelle Infos zur Corona-Situation in Österreich finden Sie [gt]>hier<<.